

WER IST VERPFLICHTET?
- Öffentliche Stellen: Behörden, Kommunen, Universitäten (seit Jahren, nach BITV 2.0)
- Private Unternehmen, wenn sie:
- Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) anbieten UND
- ihre Angebote digital zugänglich sind (z. B. Website, App, Online-Shop) UND
- mehr als 10 Mitarbeitende haben UND mehr als 2 Mio. € Jahresumsatz erzielen
WER IST (VORERST) NICHT VERPFLICHTET?
- Unternehmen, die ausschließlich an andere Unternehmen (B2B) verkaufen
- Kleinstunternehmen, wenn sie:
- weniger als 10 Mitarbeitende haben UND
- weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz machen UND
- keine digitalen Produkte oder Dienstleistungen direkt an Verbraucher anbieten

Wichtig: Auch wenn ein Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende UND unter 2 Mio. € Umsatz) digitale Angebote für Verbraucher bereitstellt (z. B. einen Onlineshop), gilt es trotzdem als NICHT verpflichtet. Diese Ausnahme schützt kleine Betriebe ausdrücklich vor zusätzlichem Aufwand.
Beispiel: Ein Kosmetikstudio mit 2 Mitarbeitenden und einem Onlineshop, aber unter 2 Mio. € Umsatz, muss seine Website **nicht** barrierefrei gestalten.
Beispiel: Ein Kosmetikstudio mit 2 Mitarbeitenden und einem Onlineshop, aber unter 2 Mio. € Umsatz, muss seine Website **nicht** barrierefrei gestalten.
GRUNDLAGE
Die Grundlage bilden die internationalen Richtlinien WCAG 2.1 (mindestens Level AA).WAS PASSIERT BEI VERSTÖSSEN?
- Ab dem 28. Juni 2025 können Verbraucher Barrieren melden
- Zuständig für die Kontrolle sind Marktüberwachungsbehörden
- Bei Verstößen drohen Bußgelder
WAS HEISST
Eine barrierefreie Website oder App muss z. B.:- mit Screenreadern bedienbar sein
- gute Farbkontraste bieten
- mit der Tastatur nutzbar sein
- Alternativtexte für Bilder enthalten
- barrierefreie PDFs bereitstellen
FAZIT
Nur Unternehmen, die digitale Angebote an Endverbraucher (B2C) richten, größer als ein Kleinstunternehmen sind und mehr als 2 Mio. € Umsatz machen, sind zur Barrierefreiheit verpflichtet.Wer nicht verpflichtet ist, kann freiwillig Maßnahmen umsetzen – das ist gut für alle Nutzer und auch für die Auffindbarkeit in Suchmaschinen (SEO).

Sie haben Fragen zur digitalen Barrierefreiheit?
Gerne beraten wir Sie persönlich. Dabei gilt: Wir ersetzen keine juristische Beratung, möchten Ihnen aber Klarheit verschaffen und bei der technischen Umsetzung unterstützen.JETZT KONTAKT AUFNEHMEN:
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